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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18   

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LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18 (https://dejure.org/2021,5591)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2021 - L 3 U 182/18 (https://dejure.org/2021,5591)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - L 3 U 182/18 (https://dejure.org/2021,5591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 82 Abs 1 SGB 7 vom 15.04.2015, § 85 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 7 vom 15.04.2015, § 87 Abs 1 S 1 SGB 7 vom 15.04.2015, § 87 Abs 1 S 2 SGB 7 vom 15.04.2015, § 90 Abs 1 S 1 SGB 7 vom 15.04.2015
    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV - Auszubildender - Unbilligkeit der Festsetzung des Mindestjahresarbeitsverdienstes - lediglich zukünftige Erwerbschancen - kein Stufenverhältnis zwischen § 90 Abs 1 und Abs 2 SGB 7 aF - abstrakter Schadensausgleich - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 82 SGB 7, § 85 SGB 7 a. F, § 87 SGB 7 a. F, § 90 SGB 7 a. F, § 44 Abs 1 SGB 10
    Unbilligkeit der Festsetzung des Mindestjahresarbeitsverdienstes - lediglich zukünftige Erwerbschancen - kein Stufenverhältnis zwischen § 90 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VII a. F. - abstrakter Schadensausgleich - Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufeststellung des JAV gem § 90 Abs 1 und Abs 2

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    Dabei sei jeweils die Vorschrift zugrunde zu legen, die nach Durchführung einer Vergleichsberechnung zu einem höheren Jahresarbeitsverdienst führe (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 R -).

    Entsprechend sei für Versicherte, die sich zum Unfallzeitpunkt in einer Ausbildung oder einem Studium befunden hätten, bereits entschieden worden, dass als gleichartige Tätigkeit im Sinne von § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. auch eine Tätigkeit anzusehen sei, auf die die zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls absolvierte Ausbildung abziele (Urteile des LSG Thüringen vom 10. Dezember 2015 - L 1 U 667/14 - und des LSG Bayern vom 18. Juni 2015 - L 2 U 440/11 - unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 -).

    Eine Sperrwirkung für eine Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes auch nach § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. durch eine fristgemäß abgeschlossene Ausbildung oder ein fristgemäß beendetes Studium entspricht nicht Wortlaut und System des § 90 SGB VII a. F. (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 R -, Rn. 17 f.; LSG Thüringen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 1 U 667/14 -, Rn. 20 ff. jeweils zitiert nach Juris, m. w. N.).

    In der hiergegen eingelegten Revision, über die das BSG mit Urteil vom 19. Dezember 2013 (B 2 U 5/13 R) entschieden hatte, bejahte das BSG die Anwendbarkeit des § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. auf der Basis des tariflichen Entgelts für den Beruf der Versicherten nach ihrem fristgemäßen Abschluss des Studiums (vgl. Rn. 18 des genannten Urteils, zitiert nach Juris).

  • LSG Bayern, 12.06.2018 - L 2 U 11/16

    Zeitpunkt des Versicherungsfalls, Eintritt des Versicherungsfalls,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    Durch das Bayerische LSG sei in dem Urteil vom 12. Juni 2018 (Az. L 2 U 11/16) eine Anwendung des § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. für den Fall eines während der Durchführung einer - mit monatlich 212, 00 ? vergüteten - Einstiegsqualifizierung erlittenen Arbeitsunfalls abgelehnt worden.

    Das von der Beklagten genannte Urteil des Bayerischen LSG vom 12. Juni 2018 (L 2 U 11/16) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Dem steht - entgegen der Annahme der Beklagten - das Urteil des Bayerischen LSG vom 12. Juni 2018 - Az. L 2 U 11/16 - nicht entgegen.

  • LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 181/09

    Flexible Teilzeit - Unfallrente - Bemessung der Verletztenrente - Jahrelange

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    Etwaige in der Zukunft liegende Verdienstmöglichkeiten seien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur ausnahmsweise in besonderen Einzelfällen zu berücksichtigen (Bundessozialgericht , Urteil vom 31. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Januar 2012 - L 3 U 181/09 -).

    Ziel der Regelung ist es, den Jahresarbeitsverdienst als Grundlage für die Rentenhöhe in der Weise zu bestimmen, dass der Lebensstandard gesichert wird, den der Versicherte zeitnah vor dem Versicherungsfall erreicht und auf den er sich eingerichtet hat (BSG, Urteile vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, Rn. 19 ff., Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Januar 2012 - L 3 U 181/09 -, Rn. 20 ff., jeweils zitiert nach Juris).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von demjenigen, der dem Urteil des Bayerischen LSG vom 10. Januar 2012 (L 3 U 181/09) zugrunde lag und in dem das Gericht den von der dortigen Beklagten gemäß § 82 SGB VII herangezogenen Jahresarbeitsverdienst als in erheblichem Maße unbillig angesehen hat.

  • LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 440/11

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach Studienabschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    Entsprechend sei für Versicherte, die sich zum Unfallzeitpunkt in einer Ausbildung oder einem Studium befunden hätten, bereits entschieden worden, dass als gleichartige Tätigkeit im Sinne von § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. auch eine Tätigkeit anzusehen sei, auf die die zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls absolvierte Ausbildung abziele (Urteile des LSG Thüringen vom 10. Dezember 2015 - L 1 U 667/14 - und des LSG Bayern vom 18. Juni 2015 - L 2 U 440/11 - unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 -).

    Das Bayerische LSG setzte in seinem Urteil vom 18. Juni 2015 (L 2 U 440/11, Rn. 70 ff., zitiert nach Juris) unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 19. Dezember 2013 für die Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. die bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübte Ausbildungstätigkeit (z.B. als Schüler) einer späteren gleich (z.B. als Akademiker), sofern es sich bei der späteren Tätigkeit um diejenige handelt, auf die die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls absolvierte Ausbildung abzielt.

  • LSG Thüringen, 10.12.2015 - L 1 U 667/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neufeststellung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    Entsprechend sei für Versicherte, die sich zum Unfallzeitpunkt in einer Ausbildung oder einem Studium befunden hätten, bereits entschieden worden, dass als gleichartige Tätigkeit im Sinne von § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. auch eine Tätigkeit anzusehen sei, auf die die zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls absolvierte Ausbildung abziele (Urteile des LSG Thüringen vom 10. Dezember 2015 - L 1 U 667/14 - und des LSG Bayern vom 18. Juni 2015 - L 2 U 440/11 - unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 -).

    Eine Sperrwirkung für eine Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes auch nach § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. durch eine fristgemäß abgeschlossene Ausbildung oder ein fristgemäß beendetes Studium entspricht nicht Wortlaut und System des § 90 SGB VII a. F. (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 R -, Rn. 17 f.; LSG Thüringen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 1 U 667/14 -, Rn. 20 ff. jeweils zitiert nach Juris, m. w. N.).

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    Erst im Anschluss ist zu prüfen, ob der im Einzelfall berechnete Jahresarbeitsverdienst gemäß § 87 SGB VII a. F. in erheblichem Maße unbillig ist (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R -, Juris).

    Ziel der Regelung ist es, den Jahresarbeitsverdienst als Grundlage für die Rentenhöhe in der Weise zu bestimmen, dass der Lebensstandard gesichert wird, den der Versicherte zeitnah vor dem Versicherungsfall erreicht und auf den er sich eingerichtet hat (BSG, Urteile vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, Rn. 19 ff., Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Januar 2012 - L 3 U 181/09 -, Rn. 20 ff., jeweils zitiert nach Juris).

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    Etwaige in der Zukunft liegende Verdienstmöglichkeiten seien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur ausnahmsweise in besonderen Einzelfällen zu berücksichtigen (Bundessozialgericht , Urteil vom 31. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Januar 2012 - L 3 U 181/09 -).

    Ziel der Regelung ist es, den Jahresarbeitsverdienst als Grundlage für die Rentenhöhe in der Weise zu bestimmen, dass der Lebensstandard gesichert wird, den der Versicherte zeitnah vor dem Versicherungsfall erreicht und auf den er sich eingerichtet hat (BSG, Urteile vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, Rn. 19 ff., Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Januar 2012 - L 3 U 181/09 -, Rn. 20 ff., jeweils zitiert nach Juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.02.2013 - L 2 U 40/11

    Unfall einer unter 30-jährigen Studentin im Rahmen des Hochschul-sports -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    In dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 04. Februar 2013 (L 2 U 40/11) ist bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. im Ergebnis auf das Entgelt einer Angestellten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung abgestellt worden, wobei sich der Arbeitsunfall dort während des Studiums an einer technischen Universität beim Hochschulsport ereignet hatte (vgl. Rn. 46 f. des genannten Urteils, zitiert nach Juris).
  • BSG, 24.04.1975 - 8 RU 116/74

    Jahresarbeitsverdienst - Anpassung - Ortsübliches Entgelt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    (Ricke, a. a. O., § 90 a. F. SGB VII Rn. 23, m. w. N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. April 1975 - 8 RU 116/74 -, Juris).
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verstoß gegen § 200 Abs 2 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
    Die Anfechtungsklage zielt ab auf die Aufhebung des Überprüfungsbescheides vom 27. August 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09. Dezember 2015, die Verpflichtungsklage auf die Aufhebung der bestandskräftigen Bescheide vom 06. April 2010 und 02. Juli 2015 sowie die Leistungsklage auf die Zahlung einer höheren Rente (vgl. BSG, Urteile vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 17/12 R - und vom 11. April 2013 - B 2 U 34/11 R -, beide zitiert nach Juris).
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 U 2719/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes gem

    Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Gewährung einer höheren Verletztenrente nach Maßgabe des § 90 Abs. 2 SGB VII a.F.; ohne Belang ist die zum Zeitpunkt der Vollendung des 30. Lebensjahres bestehende Einkommenssituation des Klägers aufgrund seiner beruflichen Stellung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg 25.02.2021, L 3 U 182/18, Rn. 35).
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